Zur Berechnung von Wohnraum wird im Allgemeinen die Verordnung zur Berechnung der Wohnflächen WoFlV in der Fassung vom November 2003 zugrunde gelegt. Diese ersetzt die bis dahin gültige Zweite Berechnungsverordnung (II.BV). Die WoFlV definiert die zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen und deren Anrechenbarkeit.