Mietflächenermittung
Die Angabe zur Wohn- bzw. Mietfläche ist ein entscheidender Faktor für die Festlegung von Miet- und Bewirtschaftungskosten eines Objektes. Rechtsverbindliche Angaben über die Größen der Wohn-, Gewerbe- oder Bürofläche ist nur mit einem exakten Aufmaß und genauer Kenntnis der entsprechenden Normen gegeben. Wir ermitteln die Flächen Ihrer Immobilie nach den gängigen Vorschriften der DIN277, GIF MF/G (Berechnung für den gewerblichen Raum) und der WoFlV (Wohnflächenverordnung). Mit einer speziellen CAD-Software erstellen wir farbliche Pläne und Tabellen, die Ihnen z.B. auch als Anlage Ihrer Mietverträge dienen können.
Bereits vor Beginn der Arbeiten stimmen wir uns mit ihnen hinsichtlich baulicher Besonderheiten, Anforderungen durch den Kauf-/ Mietvertrag und der Ergebnisdarstellung ab und stehen Ihnen mit unserer Fachkenntnis beratend zur Seite.
Die DIN 277 in der Fassung vom Februar 2005 definiert die Grundflächen von Bauwerken im Hochbau. Durch weitere Gliederung der Flächen ergeben sich die Brutto-Grundfläche (BGF), die Konstruktions- und die Netto-Grundfläche (KGF und NGF). Im zweiten Teil der Norm werden die Netto-Grundflächen in Gruppen unterschiedlicher Nutzungsarten unterteilt (Nutzflächen, Technische Funktionsflächen oder Verkehrsflächen).
Für die Berechnung von Mietflächen für gewerblichen Raum gilt die
Richtlinie Gif MF/G in der Fassung vom Mai 2012. Sie baut auf die DIN277 auf, erweitert diese aber, indem sie festlegt, welche Flächen als Mietflächen anrechenbar sind.
Der im Handel verwendete Begriff der Verkaufsfläche wir in einer zusätzlichen Richtlinie (MF/V) geregelt. Diese Fläche lässt sich aus der MF/G mittels Umrechnungsfaktoren ableiten
Zur Berechnung von Wohnraum wird im Allgemeinen die Verordnung zur Berechnung der Wohnflächen WoFlV in der Fassung vom November 2003 zugrunde gelegt. Diese ersetzt die bis dahin gültige Zweite Berechnungsverordnung (II.BV). Die WoFlV definiert die zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen und deren Anrechenbarkeit.