Für die Berechnung von Wohnraum wird meist die Verordnung zur Berechnung der Wohnflächen WoFlV in der Fassung vom November 2003 zugrunde gelegt. Sie definiert die zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen und deren Anrechenbarkeit.

Welche Räume zählen überhaupt zur Wohnfläche, wie werden Räume mit Dachschrägen behandelt? Dies sind nur einige Fragen, die immer wieder auftauchen. Die Kenntnis der WoFlV reicht hier oftmals nicht aus. Durch das Studieren diverser Kommentare und Gesetzestexte lösen wir auch knifflige Fragen, die sich allein durch die Verordnung nicht eindeutig beantworten lassen.

Für den geförderten Wohnungsbau in Hamburg kommt noch die Richtlinie der IFB Hamburg zur Anwendung.  Diese weicht in Teilen von der WoFlV ab. Auch in diesem Bereich können wir Sie mit unserer Sachkompetenz unterstützen.